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Zivilcourage-Landshut
   
         
   

Stellungnahmen

Die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes lehnen die grüne Gentechnik ab

Die Kreisobmännertagung des Bayerischen Bauernverbandes hat am 04.05.2006 umfassend das Thema "Gentechnik" diskutiert und hält abschließend folgende Forderungen fest:

  1. Erzeugern, Verarbeitern und Verbrauchern muss Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Erzeugnissen garantiert werden.
  2. Wichtigste Grundvoraussetzung für die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden ist die Saatgutreinheit. Die BBV-Kreisobmännertagung setzt sich deshalb für einen EU-weit gültigen Schwellenwert für zufällig und technisch unvermeidbare gentechnische Verunreinigungen in Saat- und Pflanzgut von möglichst 0,1 % ein.
  3. Die gute fachliche Praxis zum Gentechnikanbau muss EU-weit festgelegt werden. Diese muss den Schutz der gesamten Landwirtschaft und damit der Nicht-Anwender sowie der Anwender der Gentechnik gewährleisten. Dabei sind auch Wetterkapriolen hinsichtlich der Auskreuzungsproblematik zu berücksichtigen.
  4. Um den Schutz der gesamten Landwirtschaft in Sachen Gentechnik objektiv beurteilen zu können und um verlässliche Informationen zu Fragen der Koexistenz zu erhalten, ist Forschung in Deutschland weiter notwendig. Dabei muss Forschung von wissenschaftlichen Einrichtungen optimal koordiniert werden und auf möglichst wenigen Standorten stattfinden. Gentechnik-Versuchsanbau muss sowohl in Verbindung mit Langzeitfütterungsversuchen als auch in Verbindung mit Untersuchungen auf ökologische Auswirkungen stattfinden.
  5. Für gentechnikanbaufreie Zonen muss ein legislativer Rahmen geschaffen werden, der den Anbauverzicht gentechnisch veränderter Pflanzen garantiert. Bei der Festlegung dieses Verfahrens ist der Berufsstand mit einzubeziehen.
  6. Problemstellungen, die durch BT-Mais gelöst werden sollen, sind eigenständig wie bisher z. B. durch angepasste Fruchtfolgen sowie ackerbauliche Maßnahmen zu lösen.
  7. Der Bayerische Bauernverband lehnt die Patentierung von Pflanzen und Tieren entschieden ab.

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen lehnen die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes die kommerzielle Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft ab. Solange die genannten Forderungen nicht erfüllt sind, sehen sie auch keinen Anlass, die bestehende Haftungsregelung im Deutschen Gentechnikgesetz zu ändern.

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