Interessengemeinschaft
Zivilcourage-Landshut
   
         
   

Was ist Gentechnik?

Entgegen vielfacher verharmlosender Bekundungen unterscheiden sich herkömmliche Züchtung und Gentechnik grundlegend. So definiert das Gentechnikgesetz einen gentechnisch veränderten Organismus“ als „einen Organismus, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.“ Im Gegensatz zur herkömmlichen Züchtung umfasst die Gentechnik die Neukombination von Erbanlagen auch über Artgrenzen hinweg. So ist es möglich, Gene vom Menschen auf den Fisch oder von Bakterien auf die Pflanze etc. zu übertragen. Im Gegensatz zur klassischen Züchtung wird dabei auch die Reihenfolge der Gene verändert. Das fremde Stück Erbgut wird irgendwo in das neue Erbgut eingefügt.

Viele Prozesse sind noch nicht verstanden. Das Einbringen von Genstücken in fremdes Erbgut ist bisher nicht steuerbar und vieles ist dem Zufall überlassen. Diese Wissenslücke hat erhebliche Konsequenzen: Denn je nach seiner Position in der Erbinformation kann ein und dasselbe Gen ganz unterschiedliche Wirkungen und Funktionen haben (Positionseffekt). Auch kann ein einziges Gen, entgegen dem zentralen Dogma der Gentechnik „ein Gen-ein Protein“ eine Vielzahl von Proteinen herstellen. Spitzenreiter darin ist ein Gen der Fruchtfliege, das über 38.000 verschiedene Proteine herstellen kann.

Bei der Manipulation am Erbgut werden dadurch fundamentale Steuerprozesse des Lebens verändert. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier Fehler gemacht werden, ist sehr hoch. Die Folgen sind unabsehbar, nicht zu kontrollieren und unumkehrbar. Die Auswirkungen solcher Veränderung sind weder räumlich noch zeitlich zu ermessen. Zu wenig verstehen die Wissenschaftler noch von ökologischen und evolutionären Prozessen. Aber einmal in die Umwelt freigesetzt, entziehen sich lebende Organismen der Kontrolle. Im Gegensatz zu Chemikalien vermehren und bewegen sie sich. Im Fall einer Gefährdung kann nicht garantiert werden, dass eine Ausbreitung und Vermehrung verhindert werden kann. Es wird erwartet, dass Schädigungen selten direkt erkennbar sind. Erst nach Jahren der Freisetzung von GVO werden Schädigungen feststellbar sein. Eine Umkehrung ist dann nicht mehr möglich.

Es werden drei große Anwendungsbereiche der Gentechnik unterschieden:

Rote Gentechnik:
Die Anwendung der Gentechnik in der Medizin zur Entwicklung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren und von Arzneimitteln.

Weiße Gentechnik:
Die Nutzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen zur Herstellung von Enzymen oder Feinchemikalien für industrielle Zwecke, in der Mikrobiologie und der Umweltschutztechnik.

Grüne Gentechnik:
Nutzpflanzen werden gentechnisch verändert. Dabei werden zum Teil artfremde Gene in das Erbgut der Pflanzen eingebaut. Die genauen Folgen, die solche Erbgutveränderungen bewirken, sind größtenteils unerforscht und nicht abschätzbar, weder für die Natur noch für den Menschen. Während Rote und Weiße Gentechnik auf geschlossene Systeme beschränkt sind, sollen gentechnisch veränderte Pflanzen auf dem Acker, in der freien Natur freigesetzt werden. Pollenflug und Fremdbestäubung gen-technisch veränderter Pflanzen können jedoch nicht überwacht werden. Einmal freigesetzt ist die Grüne Gentechnik deshalb nicht mehr kontrollierbar oder rückholbar.


Die Initiative „Gentechnikfreie Anbauregion Landshut“ bezieht sich ausschließlich auf die grüne Gentechnik, auch Agro-Gentechnik genannt.

 

 

   

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