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Was ist Gentechnik?
Entgegen vielfacher verharmlosender
Bekundungen unterscheiden sich herkömmliche Züchtung und Gentechnik grundlegend. So
definiert das Gentechnikgesetz einen gentechnisch veränderten
Organismus“ als „einen Organismus, dessen genetisches Material
in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen
Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht
vorkommt.“ Im Gegensatz zur herkömmlichen Züchtung
umfasst die Gentechnik die Neukombination von Erbanlagen auch über
Artgrenzen hinweg. So ist es möglich, Gene vom Menschen auf den
Fisch oder von Bakterien auf die Pflanze etc. zu übertragen. Im
Gegensatz zur klassischen Züchtung wird dabei auch die Reihenfolge
der Gene verändert. Das fremde Stück Erbgut wird irgendwo
in das neue Erbgut eingefügt.
Viele Prozesse sind noch nicht verstanden. Das Einbringen
von Genstücken
in fremdes Erbgut ist bisher nicht steuerbar und vieles ist dem Zufall überlassen.
Diese Wissenslücke hat erhebliche Konsequenzen: Denn je nach seiner
Position in der Erbinformation kann ein und dasselbe Gen ganz unterschiedliche
Wirkungen und Funktionen haben (Positionseffekt). Auch kann ein einziges
Gen, entgegen dem zentralen Dogma der Gentechnik „ein Gen-ein
Protein“ eine Vielzahl von Proteinen herstellen. Spitzenreiter
darin ist ein Gen der Fruchtfliege, das über 38.000 verschiedene
Proteine herstellen kann.
Bei der Manipulation am Erbgut werden dadurch fundamentale
Steuerprozesse des Lebens verändert. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier Fehler
gemacht werden, ist sehr hoch. Die Folgen sind unabsehbar, nicht zu
kontrollieren und unumkehrbar. Die Auswirkungen solcher Veränderung
sind weder räumlich noch zeitlich zu ermessen. Zu wenig verstehen
die Wissenschaftler noch von ökologischen und evolutionären
Prozessen. Aber einmal in die Umwelt freigesetzt, entziehen sich lebende
Organismen der Kontrolle. Im Gegensatz zu Chemikalien vermehren und
bewegen sie sich. Im Fall einer Gefährdung kann nicht garantiert
werden, dass eine Ausbreitung und Vermehrung verhindert werden kann.
Es wird erwartet, dass Schädigungen selten direkt erkennbar sind.
Erst nach Jahren der Freisetzung von GVO werden Schädigungen feststellbar
sein. Eine Umkehrung ist dann nicht mehr möglich.
Es
werden drei große
Anwendungsbereiche der Gentechnik unterschieden:
Rote Gentechnik:
Die Anwendung der Gentechnik in der Medizin zur Entwicklung von diagnostischen
und therapeutischen Verfahren und von Arzneimitteln.
Weiße Gentechnik:
Die Nutzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen zur Herstellung
von Enzymen oder Feinchemikalien für industrielle Zwecke, in der
Mikrobiologie und der Umweltschutztechnik.
Grüne Gentechnik:
Nutzpflanzen werden gentechnisch verändert. Dabei werden zum Teil
artfremde Gene in das Erbgut der Pflanzen eingebaut. Die genauen Folgen,
die solche Erbgutveränderungen bewirken, sind größtenteils
unerforscht und nicht abschätzbar, weder für die Natur noch
für den Menschen. Während Rote und Weiße Gentechnik
auf geschlossene Systeme beschränkt sind, sollen gentechnisch
veränderte Pflanzen auf dem Acker, in der freien Natur freigesetzt
werden. Pollenflug und Fremdbestäubung gen-technisch veränderter
Pflanzen können jedoch nicht überwacht werden. Einmal freigesetzt
ist die Grüne Gentechnik deshalb nicht mehr kontrollierbar oder
rückholbar.
Die Initiative „Gentechnikfreie Anbauregion
Landshut“ bezieht sich ausschließlich auf die grüne Gentechnik, auch Agro-Gentechnik
genannt.
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Initiatoren:
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